erledigen die Buchführung (Gewerbetreibende und Freiberufler), erstellen den Jahresabschluss / die Gewinnermittlung und beraten Sie auf Wunsch auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht,
führen für Sie (als Arbeitgeber) die Lohnbuchhaltung durch,
nehmen an Prüfungen durch die Finanzämter bzw. Sozialversicherungsträger teil,
vertreten Sie vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten
beziehungsweise stehen Ihnen bei der Erledigung dieser Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Verfügung.